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Opfervertretung

Das deutsche Strafrecht regelt nicht nur die Rechte und Pflichten des Beschuldigten, sondern enthält auch eine Reihe von Rechten für die Opfer von Straftaten. Aufgrund der Komplexität der entsprechenden gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich, dass Geschädigte sich über eine Opfervertretung beraten und von einem Opferanwalt vertreten lassen. Nur so ist garantiert, dass Sie und Ihre Anliegen ausreichend Berücksichtigung finden. Ein Opferanwalt nimmt bei der Strafverhandlung gegen den Täter direkt die Interessen des Opfers war.

 

Bei einigen speziellen Delikten haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, das Strafverfahren als Nebenkläger zu begleiten. Das ist etwa bei Sexualdelikten, Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten und einigen weiteren Straftaten der Fall. Die entsprechenden Regelungen über die Opfervertretung der Nebenklage finden sich in den §§ 395 ff. der Strafprozessordnung (StPO) des Strafgesetzbuches.

 

Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehme ich gerne telefonisch unter 05 61 – 76 67 63 – 44  oder einfach per Email entgegen! 



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