Deutscher Anwaltverein (DAV)
Während die Mitgliedschaft in der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer obligatorisch ist, erfolgt die Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Anwaltverein (DAV) angeschlossenen örtlichen Anwaltverein auf freiwilliger Basis. Dennoch ist die Zugehörigkeit zum DAV auch für mich eine Selbstverständlichkeit.
Die Freiwilligkeit der Beitrittsentscheidung ebenso wie die demokratische Struktur und die Meinungsbildung im DAV (Mitgliederversammlungen der örtlichen Anwaltvereine, DAV-Mitgliederversammlungen, Vorstand des DAV) machen ihn zur demokratisch legitimierten innovativen Solidargemeinschaft der frei verbundenen Anwaltschaft.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ist im Jahr 1993 gegründet worden und die größte der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins.
Ihr gehören gut 6.350 (Stand: 05/2018) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, die sich speziell mit dem Familienrecht befassen oder befassen möchten. Zahlreiche Mitglieder sind „Fachanwältin/Fachanwalt für Familienrecht“.
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde im November 2004 gegründet. Bisher sind ihr 2.177 (Stand: 05/2018) Kolleginnen und Kollegen beigetreten. Es sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, deren besonderes Interesse dem Erbrecht gilt und die auf diesem Gebiet tätig sind oder tätig werden wollen.
Wir tragen durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Images der im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei. Wir sprechen mit Vertretern der Justiz und mit Politikern. Außerdem machen wir potentielle Mandanten auf unsere Mitglieder aufmerksam.