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Erbrecht

Jeder Mensch stellt sich früher oder später die Frage, wie es nach dem Erbfall weitergehen und wem man sein Vermögen hinterlassen soll. Als Anwältin für familienrechtlichen Bereich haben, insbesondere für den Fall, dass Sie sich scheiden lassen wollen und auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt sind. Ob nun Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutzverfahren – Ich stehe Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite.

 

Sind Sie Allein- oder Miterbe geworden, dann helfe ich Ihnen bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Ich übernehme hier von Beginn an die außergerichtliche Korrespondenz und unterstützen Sie bei der Erteilung von Auskünften und der Erstellung von Nachlassverzeichnissen. Außerdem vertrete ich Sie in einem etwa erforderlichen (streitigen) Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht.

 

Sind Sie selbst pflichtteilsberechtigt, verhelfe ich Ihnen konsequent und hartnäckig zu Ihrer gesetzlich gesicherten Mindestteilhabe am Nachlass. Hierbei liegt unser Augenmerk auch dort, wo der Erblasser zu Lebzeiten allein oder im Zusammenwirken mit anderen versucht hat, Ihren Anspruch zu beeinträchtigen.

 

Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehme ich gerne telefonisch unter 05 61 – 76 67 63 – 44  oder einfach per Email entgegen! 



Unsere Erreichbarkeiten

Anschrift:
Fachanwältin Katharina Heinecke
Friedrich-Ebert-Str. 45, 34117 Kassel

Telefon: 05 61 - 76 67 63 - 44
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