Das Zivilrecht betrifft Streitigkeiten zwischen Privatpersonen , Privatperson und Unternehmer sowie Unternehmern untereinander. Da dieser Bereich sehr weit gefächert ist, habe ich mich auch auf das Allgemeine Zivilrecht ausgerichtet.
Gerne unterstützte ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B.Mängelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Übereignung der Sache, Kaufpreiszahlung) aus Kaufverträgen aller Art.
Auch in anderen vertraglichen Angelegenheiten, wie z.B. beim Dienstvertrag, Werkvertrag oder bei einem Darlehensvertrag (Durchsetzung oder Abwehr einer Darlehensforderung) können Sie sich an mich wenden.
Gerade im Vertragsrecht ist es besser vorher einen Anwalt zu konsultieren, als sich später vielleicht vor Gericht streiten zu müssen, ob der Vertrag / die AGB wirksam ist. Bei der Erstellung von Verträgen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstütze ich Sie daher gerne.
Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehme ich gerne telefonisch unter 05 61 – 76 67 63 – 44 oder einfach per Email entgegen!