Schadensersatzansprüche entstehen häufiger als man denkt. Sie können sowohl aufgrund materieller als auch aufgrund immaterieller Schäden vorliegen. Häufig handelt es sich bei Fällen mit Schadensersatz um Vermögens oder Körper- und Gesundheitsschäden.
Vermögensschäden können entstehen, wenn im vertraglichen Bereich ein Vertragspartner seine Pflichten nicht bzw. fehlerhaft erfüllt oder bei Ausübung der Tätigkeit einen Schaden anrichtet. Dies kann sowohl in den klassischen Bereichen des Kauf- oder Werkvertrags vorkommen, als auch bei der Beratung durch freie Berufe wie Architekten oder Steuerberater.
Rechtsanwältin Katherina Heinecke setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch. Sie ist es gewohnt zunächst zusammen mit dem Mandanten sorgfältig das Ausmaß des Schadens mit dem Mandanten zu ermitteln und diesen dann durchzusetzen.
Unbeantwortete Fragen oder Anregungen nehme ich gerne telefonisch unter 05 61 – 76 67 63 – 44 oder einfach per Email entgegen!